Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Sponsor:

SPD Ortsverein Mühldorf a. Inn
Angelika Kölbl – Vorsitzende
Spitzwegstraße

84453 Mühldorf a. Inn

Kontrollierende Einrichtung:

SPD

Art und Zeitraum der politischen Werbung:

  1. Wahlkampfbroschüre – kreisweite Verteilung (Januar bis März 2026)
  2. Großflächenplakate in der Stadt Mühldorf (Mitte Februar & Anfang März 2026)
  3. Anzeigen in den Lokalzeitungen (Januar bis März 2026)
  4. Werbebanner (Februar  bis März 2026)

Finanzierung:

Aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:

6500 Euro

Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:

  1. Auflage x Verteilkosten je 1.000 Stück, inkl. Rabatte, inkl. MwSt.
  2. Einzelbuchung von  Standorten, inkl. Rabatte, inkl. MwSt.
  3. Anzeigenpreise x Größe, ggfs. Kombi-Preise, inkl. MwSt.

Link(s) zu der Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an der Wahl oder dem Referendum im Zusammenhang mit der politischen Anzeige:

https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?:

Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.

angelika_koelbl@t-online.de

Verarbeitung personenbezogener Daten:

Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt.

Archivierung:

Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.